Tabletten morgens, mittags und abends, dazu vielleicht noch eine Kapsel vor dem Schlafengehen: Bei mehreren Arzneimitteln kann ein patientenindividueller Schlauchblister die Einnahme übersichtlicher machen. Doch nicht jedes Medikament eignet sich dafür.
Grundsätzlich kommen vor allem feste Arzneimittel zum Einnehmen infrage, etwa Tabletten und Kapseln. Ob ein bestimmtes Präparat tatsächlich verblistert werden kann, muss einzeln geprüft werden. Entscheidend sind unter anderem seine Stabilität außerhalb der Originalverpackung, die Darreichungsform und die sichere Verarbeitung im Blisterautomaten.
Welche Arzneimittel kommen grundsätzlich infrage?
Zu den typischen Kandidaten gehören Tabletten, Filmtabletten, Dragees und Kapseln. Sie können für die vorgesehenen Einnahmezeitpunkte in einzelne Blisterbeutel verpackt werden, sofern das konkrete Fertigarzneimittel dafür geeignet ist.
Die Bezeichnung „Tablette“ oder „Kapsel“ reicht für diese Entscheidung nicht aus. Zwei Präparate können denselben Wirkstoff enthalten und sich dennoch in ihren Hilfsstoffen, ihrem Überzug oder ihrer Verpackung unterscheiden. Dadurch können sie außerhalb ihrer Originalverpackung unterschiedlich stabil sein.
Auch Retardtabletten und magensaftresistente Arzneimittel sind nicht allein wegen ihrer Darreichungsform pauschal ausgeschlossen. Bei ihnen muss besonders sorgfältig geprüft werden, ob die Verarbeitung ihre vorgesehene Funktion beeinträchtigen könnte.
Welche Medikamente eignen sich nicht für den Schlauchblister?
Flüssige und andere nicht feste Arzneiformen eignen sich nicht für die übliche maschinelle Verblisterung in Schlauchbeuteln. Dazu zählen beispielsweise Tropfen, Säfte, Salben, Zäpfchen und Injektionslösungen.
Auch bei festen Arzneimitteln gibt es Grenzen. Brausetabletten und Schmelztabletten können aufgrund ihrer Eigenschaften für diesen Prozess ungeeignet sein. Bei feuchtigkeits- oder lichtempfindlichen Präparaten muss besonders genau geprüft werden, ob ihre Qualität nach der Entnahme aus der Originalverpackung erhalten bleibt.
Weitere Gründe gegen eine Verblisterung können besondere Anforderungen an die Handhabung, die Sicherheit bei der Verarbeitung oder die zuverlässige Kontrolle des Arzneimittels sein. Eine allgemeingültige Liste aller ungeeigneten Wirkstoffe gibt es deshalb nicht.
Ein Medikament, das nicht verblistert wird, fällt nicht aus der Versorgung heraus. Es muss bei der Medikation weiterhin berücksichtigt und auf einem geeigneten Weg bereitgestellt werden. Für die betreuende Apotheke und die Pflegeeinrichtung ist wichtig, klar zu erkennen, welche Arzneimittel im Blister enthalten sind und welche zusätzlich gegeben werden.
Warum spielt die Originalverpackung eine so große Rolle?
Die Originalverpackung schützt ein Arzneimittel unter den Bedingungen, für die seine Haltbarkeit ermittelt wurde. Sobald Tabletten oder Kapseln entnommen werden, lässt sich das aufgedruckte Verfalldatum nicht einfach auf die Lagerung außerhalb dieser Verpackung übertragen.
Je nach Präparat können Feuchtigkeit, Licht, Luft oder Temperatur seine Qualität beeinflussen. Auch die Beschaffenheit der Originalverpackung ist relevant: Ein Arzneimittel, das besonders geschützt verpackt ist, braucht nach dem Entblistern eine genauere Betrachtung.
Bei der Stabilitätsbewertung sind zwei Zeiträume wichtig: Wie lange kann ein Arzneimittel nach dem Entblistern bis zur Verarbeitung gelagert werden? Und wie lange bleibt es im fertigen Patientenblister verwendbar? Die Antworten müssen zum jeweiligen Präparat und zu den Verpackungs- und Lagerbedingungen passen.
Wie wird die Verblisterungsfähigkeit geprüft?
Vor der erstmaligen Verblisterung eines Arzneimittels sind mehrere Fragen zu klären.
Zunächst wird geprüft, ob die Darreichungsform und das konkrete Fertigarzneimittel grundsätzlich für den vorgesehenen Prozess infrage kommen. Anschließend wird seine Stabilität nach der Entnahme aus der Originalverpackung bewertet. Dafür können unter anderem die Fachinformation, Herstellerangaben und geeignete Stabilitätsdaten herangezogen werden.
Auch die Verarbeitung selbst muss zuverlässig möglich sein. Dazu gehören die Handhabung im Automaten und die Kontrolle des fertigen Blisters. Merkmale wie Form, Größe, Farbe und Prägung helfen dabei, ein Arzneimittel zu erfassen und zu erkennen.
Erst das Ergebnis der gesamten Prüfung erlaubt eine Aussage zur Eignung des konkreten Präparats. Ein grundsätzlich geeigneter Wirkstoff bedeutet daher nicht, dass jedes Arzneimittel mit diesem Wirkstoff verblistert werden kann.
Bleibt ein geeignetes Medikament dauerhaft verblisterungsfähig?
Nicht unbedingt. Hersteller können das Aussehen oder die Zusammensetzung eines Arzneimittels ändern. Eine andere Form, ein veränderter Überzug oder eine neue Formulierung kann Auswirkungen auf die Stabilität, die Verarbeitung oder die optische Erkennung haben.
Bei relevanten Änderungen kann deshalb eine erneute Bewertung erforderlich sein. Eine ältere Liste verblisterungsfähiger Medikamente ist keine verlässliche Auskunft über die aktuelle Eignung eines konkreten Präparats.
Häufige Fragen zur Verblisterungsfähigkeit
Können alle Tabletten verblistert werden?
Nein. Tabletten sind zwar eine häufig geeignete Arzneiform. Ob sie verblistert werden können, hängt aber vom konkreten Präparat ab. Unter anderem müssen seine Stabilität und die sichere Verarbeitung geprüft werden.
Können Retardtabletten verblistert werden?
Eine Retardtablette ist nicht automatisch ausgeschlossen. Entscheidend ist, dass ihre verzögerte Wirkstofffreisetzung durch die Verarbeitung nicht beeinträchtigt wird und das konkrete Fertigarzneimittel geeignet ist.
Können halbe Tabletten verblistert werden?
Wir verblistern keine vorab geteilten Tabletten. Wenn die verordnete Dosierung nicht durch ein geeignetes ungeteiltes Präparat ersetzt werden kann, ist eine Vortüte möglich: Sie weist auf die zusätzlich erforderliche, zur Teilung vorgesehene Tablette hin. Die Teilung und Gabe erfolgen außerhalb des Schlauchblisters.
Können mehrere Medikamente in einem Blisterbeutel liegen?
Das ist bei der patientenindividuellen Verblisterung möglich. Voraussetzung ist, dass die betreffenden Arzneimittel für den vorgesehenen Prozess und die gemeinsame Verpackung geeignet sind.
Wie lässt sich die Eignung eines bestimmten Medikaments klären?
Apotheken können ein Arzneimittel jederzeit beim BlisterCenter Aschaffenburg auf seine Verblisterungsfähigkeit prüfen lassen. Dafür benötigen wir die genaue Arzneimittelbezeichnung und möglichst die Pharmazentralnummer (PZN). Ist das Präparat geeignet, nehmen wir es in unser Sortiment auf und legen es für die Apotheke auf Lager.
Fazit
Verblisterungsfähigkeit wird für das konkrete Arzneimittel beurteilt – nicht allein für seinen Wirkstoff oder seine Darreichungsform. Feste Arzneimittel wie Tabletten und Kapseln kommen häufig infrage. Ihre Stabilität nach dem Entblistern sowie die sichere Verarbeitung und Kontrolle müssen jedoch gewährleistet sein.